Rechtsgebiet Arzthaftung - wir setzen Ihr Patientenrecht durch

Auch Ärzte sind Menschen und damit fehlbar, allerdings kann ein Behandlungsfehler gravierende und lebenslange Folgen haben. Die Beweisführung ist zwar nicht immer einfach, wir arbeiten dazu jedoch mit renommierten Sachverständigen und Ihrer Krankenversicherung zusammen und können auf profunde Erfahrungen verweisen. Besprechen Sie mit uns Ihr Anliegen, wir prüfen die Möglichkeit, Schadenersatz für den erlittenen Behandlungsfehler und natürlich auch Schmerzensgeld einzufordern. Sobald wir uns ein Bild verschafft haben, werden wir mit Ihnen die Strategie abstimmen - und selbstverständlich konsequent umsetzen.

Patientenverfügung abfassen - auf Nummer Sicher gehen

Darüber hinaus stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung, wollen Sie sinnvolle Vorsorge betreiben: Einerseits gibt die Patientenverfügung den medizinischen Rahmen vor, den Ärzte, Kliniken und Pflegepersonal im Ernstfall ausschöpfen dürfen. Nicht zu vernachlässigen ist die Vorsorgevollmacht, die den Personen, denen Sie vertrauen, den notwendigen Handlungsspielraum für einen Notfall eröffnet. Nehmen Sie Ihren Angehörigen die schweren Entscheidungen von vornherein ab - wir legen Ihnen Willen eindeutig fest.

Krankenhausrecht - professionelle Begleitung unterschiedlicher Träger

Wir beraten sowohl Krankenhäuser mit öffentlich-rechtlichen und kirchlichen Trägern als auch Privatkliniken sowie deren Direktoren, Chefärzte und untergeordnete Ärzte. Dabei können wir auf die unterschiedlichsten Belange des Krankenhausbetriebes eingehen und auf vielfältigen Erfahrungen verweisen. Vereinbaren Sie einfach einen Termin - wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner.